Schließt Apple das Widerrufsrecht für digitale Inhalte aus?

appgefahren-Leser Kai hat uns in den Morgenstunden mit interessanten Details aus dem App Store versorgt, denen wir gerne nachgehen möchten.

App Store Widerrufsrecht

Erst vor wenigen Wochen hat Apple ein digitales Widerrufsrecht für Inhalte aus dem iTunes Store eingeführt, die man damit innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann. Durchaus keine schlechte Idee, wenn eine App nicht funktioniert oder nicht das hält, was sie verspricht. Aber was ist mit Musik, Filmen oder Spielen, die man innerhalb von zwei Wochen problemlos durchspielen kann? Nun scheint Apple ein Schlupfloch gefunden zu haben, das allerdings noch mit Vorsicht zu genießen ist.


appgefahren-Leser Kai berichtet von einem Popup, das beim Kauf von allen Apps und beim Tätigen von In-App-Käufen angezeigt wird. Ebenso bekam er nach diversen Einkäufen im iTunes Store die folgende E-Mail von Apple zugeschickt: „Sie haben The Adventures of Tintin: The Secret of the Unicorn – The Game am 08.01.2015 gekauft und bestätigen, dass Sie diesen Kauf nicht mehr stornieren können, wenn Sie diese App innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf laden.“

Entsprechender Absatz in den AGB

In der Tat verrät ein Punkt in den Verkaufsbedingungen des App Stores folgendes: „Ausnahme zum Widerrufsrecht: Sie können eine Bestellung für digitale Inhalte nicht widerrufen, wenn die Lieferung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und Ihrer Kenntnisnahme, dass Sie dadurch Ihr Widerrufsrecht verlieren, begonnen hat.“

Das bedeutet im Umkehrschluss: Man kann Apps, Musik und Filme nur dann ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn man sie vorher noch nicht aus dem iTunes Store geladen hat – was bei automatisch startenden Downloads allerdings schwierig werden dürfte.

Auf der anderen Seite haben wir das oben angezeigte Popup selbst noch nie zu Gesicht bekommen. appgefahren-Leser Kai gibt an, dass er Ende Dezember bereits vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat – ob das etwas damit zu tun hat? Daher die Frage an euch: Erhaltet ihr beim Download einer App oder dem Freischalten eines In-App-Kaufs die oben angezeigte Meldung?

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Kommentare 19 Antworten

  1. Würde mich nicht wundern, wenn Apple nach zwei Schritt vor, einen zurück machen würde. Ich vermute: Es ändert sich nichts Gravierendes zu vorherigen Praxis – wer vereinzelt Geld zurück haben möchte, wird auf Kulanz hoffen können. Wer das exzessiv ausnutzt, dem werden sie -zu Recht- in die Schranken weisen.

  2. Habe diese Meldung glaube ich einmal bis jetzt gehabt. Aber ich meine, wenn man eine App oder ein Album haben möchte, kann man dies auch akzeptieren. Beim Widerruf hatte ich bisher keine Probleme. Einfach beim Support von iTunes angerufen und dieser konnte mir Fehleinkäufe problemlos stornieren, auch wenn sie schon runter geladen wurden bzw. ich die Rechnung auch schon hatte.

        1. Naja, man kann eine ganze Menge machen.
          Listen erzeugen was als nächstes passieren soll.
          Apps mit vorausgefüllten Inhalten an definierte Adressen senden (und so kannst du auch Ifttt nutzen)
          Im Prinzip Mini Programmierung. Android lässt mehr zu als ios, aber das ist so schön ziemlich gut.

  3. Sicherlich wenn man zurückgibt und nach 14 Tagen also Ablauf der Frist erneut lad. Das man nicht immer wieder laden und zurückgeben kann.
    Kann das einer reden?

  4. Ich bin überzeugt davon, dass viele „Spezialisten“ ihre erworbenen Spiele durchdaddeln und innerhalb der 14-Tage-Frist zurückgeben.
    Wer braucht schon volle 14 Tage, um einen Fehlkauf als solchen zu erkennen???
    Wer hier auf Fairness setzt, glaubt auch noch an den Osterhase.
    Ein bis zwei Stunden reichen völlig aus.

    1. Ja, aber nichtmal die ein-zwei Stunden gewährt Apple offiziell.
      Das ist einer der wenigen Punkte, in denen der PlayStore wirklich besser ist.

      1. Mein letzter Kenntnisstand ist, dass Du bei Google Play innerhalb von 15 min. Ein Rückgaberecht hast.
        Das ist so gut wie nichts.
        Was soll ich in 15 min. testen???

        Ich denke 24 – 48 Stunden wäre eine faire Lösung…

        1. Der Rückgabezeitraum wurde vor kurzem auf 2 Stunden verlängert. Und das reicht meiner Meinung nach aus, um bei den meisten Apps (ausgenommen ein paar Spiele, die große Datenmengen nachladen) entscheiden zu können, ob es Fehlkauf war oder nicht. Und um Mißbrauch vorzubeugen, kann man eine App, die man sich schon mal erstatten ließ, nicht nochmal kaufen und dann wieder ein zweites mal zurückgeben – da muss man sie dann behalten.

  5. Hallo!

    Seit heute bekomme ich für jede App, die ich kaufen möchte (z. B. einen PDF-Reader oder iPGMail ein Pop-Up und kann nur zwischen Kaufen oder Abbrechen entscheiden.
    Ist das denn Rechtens?

    Wie oft habe ich ne App gekauft, die nicht erwartungsgemäß funktioniert hat.
    Ich habe in alten Zeiten vier oder fünf Apps zurückgeben wollen, wobei nur 3 wirklich erstattet wurden.

  6. 24h fänd ich auch voll okay.
    Ich hab u.a. den Goat Simulator nach 15min zurückgegeben. Hab mich da von den Rezensionen zu sehr verleiten lassen.
    Die Widerufsmöglichkeit nutzen zu können um eine App, insbesondere Spiel, selber antesten zu können schien mir eigentlich eine gute Möglichkeit zu sein. Andernfalls kauft man erst gar nicht wenn man meint das wäre vielleicht doch nichts, lässt sich dann aber auch doch gerne Überraschen.

    Und mir geht es ums Prinzip, nicht um Möglichkeiten als oder auf Kulanzbasis wie oben erwähnt wurde.
    Eine AGB ist Firmengesetz. Entweder sie gilt, oder sie gilt nicht. Sollte man dann nicht auch sagen können gleiches Recht für Alle?
    Ich empfinde die Popups und darauffolgenden Emails super nervig und als Bestrafung dafür, von einem gegebenen Recht überhaupt Gebrauch gemacht zu haben.

    Und vonwegen exzessiver Nutzung, ist schon klar. 14 Tage scheinen mir auch zu lang. Jene die davon immer sprechen sollten auch bedenken, dass „nur“ weil man sein Geld wieder hat, die App deswegen noch nicht vom Gerät gelöscht ist. Imho gehen dann „nur“ keine in-Apps und Updates mehr.
    Wäre dann wohl eine klassische Raubkopie :p

    Ich persönlich befürworte sehr das Fair-Use Prinzip und unterstütze gerne Entwickler durch einen Kauf für Apps die ich auch häufig oder gar stundenlang nutze oder nutzen kann. Sich aber selbst ein eigenes Bild erstmal von einer u.U. teuren Anwendung machen zu können, insbesondere ein Spiel selber antesten zu können, empfinde ich so gar nicht als zu viel verlangt.

  7. Ich hatte vor kurzem und zum ersten Mal eine App nach kurzem Test zurück gegeben (Flugsimulator, wusste nach 5min, dass es nicht das ist, was ich suche). Ich habe Sie zwar auch direkt gelöscht und dann zurück gegeben, aber in iTunes-Verzeichnis wurde die erst geladen (automatische Downloads sind aktiviert) und nach der Rückgabe automatisch aus iTunes gelöscht. Ich vermute daher, dass sie auch vom Gerät gelöscht werden würde.

  8. Apple hat damit lediglich die Vorgaben laut dem EU Gesetz korrekt umgesetzt:

    Auszug von der offiziellen EU Website:

    “Digital content

    Specific information requirements apply when you buy digital content online, e.g. when downloading or streaming music or video. Before you make the purchase, you must also be informed how the content operates with relevant hardware/software (interoperability) and about its functionality, including whether any geographical restrictions apply to the use of the content and if private copies are allowed.

    You also enjoy the right of withdrawal within 14 days from concluding the contract for online digital content. However, once you start downloading or streaming the content you may no longer withdraw from the purchase, provided that the trader has complied with his obligations. Specifically, the trader must first obtain your explicit agreement to the immediate download or streaming, and you must explicitly acknowledge that you lose your right to withdraw once the performance has started.”

    Quelle: http://europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/rights-e-commerce/index_en.htm

  9. Nachdem ich mit Vertrauen auf die neue Widerrufsmöglichkeit mehrere Apps, die ich schon immer mal testen wollte, geladen, probiert und bei Nichtgefallen zurückgegeben hatte, ist seit Anfang des Jahres der Stornierungsbutton verschwunden und es kommt bei bei ALLEN Käufen die obige Meldung, d.h. ich muss zwingend auf das Widerrufsrecht verzichten.
    Ich habe beim Apple Support nachgefragt ob das die „Strafe“ für mein Rückgabeverhalten wäre und wie genau die Regelung nun zu verstehen ist, wenn das Widerrufsrecht erst eingeführt und dann durch zwangsweisen Verzicht quasi widerrufen wird.

    In der Antwort verweist der Support auf die o.g. rechtliche Ausnahmeregelung und meint (sprachliche Holprigkeit inklusive):

    „Dies ist von vielen Faktoren abhängig.
    Das gleiche gilt auch für die Option „Problem melden“.
    Manche Artikel unterstützen diese Option, manche bedauerlicherweise nicht.
    Ob Sie einen Artikel zurückgeben können ( über ein „Problem melden“, oder das Widerrufsrecht) wird auch öfters vom Entwickler und Anbieter ab.“

    Mir scheint, dass Apple nur eine begrenzte Anzahl von Widerrufen zulässt. Ohne Testmöglichkeit überlegt man sich den Kauf aber dreimal und verzichtet im Zweifelsfall. Für mich (und Apple) ist nun alles beim Alten geblieben.

  10. Bei mir erscheint diese Meldung auch. Der Anruf bei der Apple-Hotline ergab folgende Aussage des Apple-Mitarbeiters : „Dann kaufen Sie doch einfach nichts mehr im App-Store, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.“.

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