Nextbase stellt zwei neue Dashcams mit zahlreichen Funktionen vor

Die beiden neuen Top-Modelle

Im April steht bei mir ein neues Leasing-Fahrzeug vor der Tür und meine Frau wünscht sich eine Dashcam, die auch nach hinten filmen kann. Ein passender Kandidat scheint eine der neuen Fahrzeugkameras von Nextbase zu sein, die in dieser Woche auf der CES in Las Vegas vorgestellt wurde. Aktuell habe ich nur ein kleines Problem: Mein kommender Hyundai Kona hat im Gegensatz zu meinem jetzigen Skoda Octavia leider keinen USB-Abschluss am Innenspiegel. Die Installation wird also leider etwas aufwändiger.

Aufwändig war wohl auch die Entwicklung der beiden neuen Nextbase-Modelle 385GW und 385GWX. Die beiden Dashcams hat der Hersteller nämlich zusammen mit Partnern wie Toyota, Lexus, Kia, Volkswagen oder auch Hyundai entwickelt. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden neuen Modellen:


Die Nextbase 385GW für 399 Euro verfügt über eine Frontkamera mit einer 2K-Auflösung bei 1440p und 4MP, die sich diskret anbringen lässt und durch Crash-Tests geprüft wurde.

Die Nextbase 385GWX für 499 Euro verfügt standardmäßig über eine 2K-Frontkamera und eine 1080p-Rückkamera für Dual-View-Aufnahmen und ermöglicht dem Fahrer das Festhalten aller Vorfälle während der Fahrt.

Zusätzlich dazu sind beide Kameras, die Anfang des Jahres erscheinen sollen, mit der Nextbase Protection Platform kompatibel. Damit sind einige besondere Funktionen möglich, die wir euch im Schnelldurchlauf vorstellen wollen:

  • Guardian Mode Lite: Überwacht den Standort und die Geschwindigkeit aller Fahrer und trackt, wenn ein Fahrzeug von einer anderen Person als dem Fahrzeughalter gefahren wird, wie beispielsweise einem Familienmitglied, einem Mitarbeiter oder einem Mechaniker.
  • Witness Mode Lite: Eine sprachgesteuerte Funktion, die bei einem Unfall umgehend einen Notfallkontakt oder eine vorher definierte dritte Person benachrichtigt, insofern eine Bluetooth-Verbindung besteht.  
  • Smart Parking: Löst automatisch eine Aufnahme aus, wenn das Fahrzeug angefahren wird. Der Fahrer wird benachrichtigt, sobald er wieder in Reichweite des Fahrzeugs ist.  

Eine Sache würde ich mir ja noch wünschen, ich weiß gar nicht, ob es so etwas bei einem anderen Hersteller gibt – falls ja, schreibt doch mal einen Kommentar unter diesen Artikel. Ich fände es unglaublich praktisch, wenn gespeicherte Clips nach der Ankunft in der heimischen Garage automatisch über das WLAN in die Cloud geladen werden, so dass ich die dann direkt in der Nextbase-App oder einem anderen Ort verfügbar habe, ohne immer eine manuelle Übertragung starten zu müssen.

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Kommentare 12 Antworten

  1. Die Erfüllung deines Wunsches dürfte im überregulierten Deutschland illegal sein…die Langzeitspeicherung, Weiterverarbeitung und Archivierung öffentlicher Verkehrs- und Personendaten ist untersagt.

    1. Mir ist nicht ganz klar, was an Filmaufnahmen im öffentlichen Bereich überreguliert sein soll? Aber evtl. gehörst Du zu den Personen, „die nichts zu verbergen haben“, sodass man sie gern auch für längere Zeit auf öffentlichen Plätzen oder mit einer Drohnen verfolgen und filmen kann. Ich vermute, dass z.B. weibliche Mitmenschen diese „Überregulierung“ als eher positiv empfinden….

      1. Yop Thomas hat Recht, in unserem Neandertaler Staat sind Dashcams mit Langzeitspeicherung rechtlich untersagt, als somit quasi jede erhältliche Dashcam…

        Der Hersteller Vantrue hat sogar ein speziell Deutsche Funktion nachträglich hinzugefügt indem Aufnahmen bereits nach 3min wieder überschrieben werden.
        (also wenn was passiert man sehr schnell handeln muss, diese Funktion ist aber optional abschaltbar)

        Leider sehr dumm hier in Deutschland.
        Kollege von mir hatte einen Unfall, der vor ihm geschehen war aufgezeichnet und bot sich nach eintreffen der Polizei (naiv wie er wahr) als Zeuge an und hat ihnen mitgeteilt das er das aufgenommen hat und ihnen das angeboten.

        Da leider ein sehr „strebsamer“ Beamter Vorort war, war es ungefähr so als wenn er gesagt hat er schmuggelt Waffen, darauf erfolgte eine Anzeige und die Speicherkarte wurde beschlagnahmt. (und eine Strafzahlung von 500,- Euro)

        Also Tip an alle Dashcam User, nix von einer Dashcam sagen.
        Die Versicherungen sind dankbar für solche Aufnahmen und wenn es zu einem Rechtsstreit kommt kann es auch als Beweismittel zugelassen werden.

        Aber vermeidet es gegenüber den Gesetzeshütern.
        (ist aber von Bundesland zu Bundesland auch sehr unterschiedlich)

        1. Nicht dein Ernst? Die Krönung wäre noch, wenn der echte Verursacher noch (teilweise) Recht bekommen hat, weil ja keine Beweise vorlagen.

  2. Leidiges Thema aber dem entgegen steht die Datenschutz Grundverordnung. Kurz gesagt, die Kameras sollten die Aufnahmen fortlaufend wieder überschreiben und eigentlich nur anlassbezogen aufzeichnen. Vor Gericht wird übrigens auch nicht jede Aufnahmen automatisch zugelassen. Hier wird in jedem Fall individuell entschieden. Wer übrigens aufzeichnet und das Fehlverhalten anderer ankreidet, kann übrigens ziemlich sicher selbst mit einem Bußgeld rechnen. Notiz am Rande, eine Fahrt über die Grenze mit laufender Dashcam kann auch ziemlich teuer werden, da sollte man sich auch vorab informieren.

    1. Gibt ganze YouTube Kanale die genau hier mit „Wer übrigens aufzeichnet und das Fehlverhalten anderer ankreidet“ ihren Content haben.

      1. Ja deswegen werden ja alle erkennbar individuellen Merkmale (Kennzeichen/Gesichter) verpixelt/geblurrt.
        Sogar wenn Namen von Firmen auf den Autos müssen diese unkenntlich gemacht werden.

        Sobald all dies gemacht wurde und somit keine Personenbezogenen Daten mehr erkennbar sind kann dies in solchen Videos verwendet werden.
        (schaue selbst gern den Kanal „Fahrnünftig“)

  3. „Ich fände es unglaublich praktisch, wenn gespeicherte Clips nach der Ankunft in der heimischen Garage automatisch über das WLAN in die Cloud geladen werden, so dass ich die dann direkt in der Nextbase-App oder einem anderen Ort verfügbar habe, ohne immer eine manuelle Übertragung starten zu müssen.“

    Weis nicht was daran praktisch sein soll, so erzeugt man nur jede Menge Datenmüll der nicht benötigt wird. Wenn was ist, Beispiel Unfall (Blechschaden) und man dann sich mit den anderen nicht einigen kann wer nun die Schuld hat, startet man das ganze manuell.

  4. Dumm ist bei den Kameras nur, dass man für jede Kamera (z.B. wie bei mir 1. und 2. Waagen) eine eigene App benötigt. Nix alles in einer.

    Zudem ist für jede Kamera ein eigenständiges Abo notwendig.

  5. Ich hatte in Erinnerung, dass eine dauerhafte Speicherung gemäß DSGVO nicht zulässig ist. Das kann man zwar manuell trotzdem tun, aber ich vermute, dass ein Automatismus, der die Daten in die Cloud schiebt, bedenklich für den Hersteller wäre.
    Ist aber nur Spekulation.

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