Der große deutsche Lebensmittel-Discounter Lidl hat sich mit der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg außergerichtlich geeinigt und damit einen Prozess umgangen. In der Klage der Verbraucherzentrale ging es um intransparente Werbung in den Prospekten des Lebensmittelhändlers: Lidl habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.
Wie unter anderem der SWR unter Berufung auf die dpa berichtet, solle man beim Einkaufen Vorteile bekommen, wenn die Lidl Plus-App (App Store-Link) genutzt werde, „seien es günstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis“. In der Werbung werde dies allerdings nicht deutlich, was die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Werbung für Lammlachse zeigte.
„Der groß angegebene Preis habe demnach nur für Nutzer der App gegolten, was Nichtnutzer zahlen müssen, habe nur klein und durchgestrichen daneben gestanden. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz, kritisierte die Verbraucherzentrale.“
Der Beschluss der Verbraucherzentrale Heilbronn kann in einem PDF nachgelesen werden. Lidl verpflichtet sich durch die außergerichtliche Einigung, die Angebotsdarstellung zu verändern, ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Wochen.
Wer bitte würde denn da in Ordnungshaft kommen?
Die Werbeabteilung?
Z.B. die Geschäftsführung und/oder Complianceverantwortliche