Lidl vs Verbraucherschutz: Angebotspreise sollen korrekt angegeben werden

Außergerichtliche Einigung mit dem Discounter erfolgt

Der große deutsche Lebensmittel-Discounter Lidl hat sich mit der Verbaucherzentrale Baden-Württemberg außergerichtlich geeinigt und damit einen Prozess umgangen. In der Klage der Verbraucherzentrale ging es um intransparente Werbung in den Prospekten des Lebensmittelhändlers: Lidl habe gegen die Preisangabenverordnung verstoßen.

Wie unter anderem der SWR unter Berufung auf die dpa berichtet, solle man beim Einkaufen Vorteile bekommen, wenn die Lidl Plus-App (App Store-Link) genutzt werde, „seien es günstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis“. In der Werbung werde dies allerdings nicht deutlich, was die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Werbung für Lammlachse zeigte.


„Der groß angegebene Preis habe demnach nur für Nutzer der App gegolten, was Nichtnutzer zahlen müssen, habe nur klein und durchgestrichen daneben gestanden. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz, kritisierte die Verbraucherzentrale.“

Der Beschluss der Verbraucherzentrale Heilbronn kann in einem PDF nachgelesen werden. Lidl verpflichtet sich durch die außergerichtliche Einigung, die Angebotsdarstellung zu verändern, ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Wochen.

‎Lidl Plus
‎Lidl Plus
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Bei Käufen über diese Links erhalten wir eine Provision, mit dem wir diesen Blog finanzieren. Der Kaufpreis bleibt für euch unverändert.

Anzeige

Kommentare 2 Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert