ITC-Einspruch zum Apple Watch-Verkaufverbot: „Schwacher und wenig überzeugender Fall“

Smartwatch darf in den USA aktuell wieder verkauft werden

Apple Watch Ultra mit orangenem Armband am Handgelenk

In einem Gerichtsstreit um verletzte Patentrechte bei Gesundheitssensoren der Apple Watch Series 9 und Ultra 2 war in den USA zunächst im Dezember ein Verkaufsverbote für die Apple-Smartwatch ausgesprochen worden. Dieses wurde zwischenzeitlich wieder zurückgenommen, da Apple Berufung eingelegt hatte. Nun hat die zuständige US-Behörde, die ITC (International Trade Commission), ihre Antwort auf den Antrag von Apple, das Verbot der Apple Watch für die Dauer der Berufung auszusetzen, eingereicht.

In ihrer Antwort, die am Mittwoch beim US-Berufungsgericht für den Federal Circuit eingereicht wurde, erklärte die ITC, dass Apples Argumente „auf wenig mehr hinauslaufen als auf einen unbestrittenen Verletzer, der die Erlaubnis beantragt, die geltend gemachten Patente weiterhin zu verletzen.“


Die ITC hatte zunächst im Oktober entschieden, dass die Apple Watch Series 9 und der Blutsauerstoffsensor der Apple Watch Ultra 2 zwei Patente des Medizintechnikunternehmens Masimo verletzen. Apple war daraufhin im vergangenen Monat gezwungen, den Verkauf dieser Geräte in den Vereinigten Staaten kurzzeitig einzustellen. Die Apple Watch Series 9 und Ultra 2 kehrten dann auf den Markt zurück, nachdem das US-Berufungsgericht dem Antrag von Apple stattgegeben hatte, das Verbot auszusetzen und eine Entscheidung der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde abzuwarten.

Apple hat dem US-Zoll- und Grenzschutz ein Software-Redesign der Blutsauerstoff-Funktion der Apple Watch Ultra 2 und Apple Watch Series 9 vorgelegt. Apple ist der Ansicht, dass diese Softwareänderung eine Verletzung der beiden Masimo-Patente vermeidet. Die Entscheidung der US-Zollbehörde wird für den 12. Januar erwartet.

ITC lehnt Apples Antrag rigoros ab

Zwei Apple Watch Series 9 in Rosa und Blau/Schwarz vor schwarzem Hintergrund

Gleichzeitig hat Apple beantragt, das Verbot der Apple Watch während der gesamten Dauer des Berufungsverfahrens auszusetzen. In einem am Mittwoch bei Gericht eingereichten Schriftsatz lehnte die ITC diesen Antrag von Apple ab:

„[…] Die International Trade Commission lehnt den Antrag des Rechtsmittelführers Apple Inc. auf Aussetzung des Verfahrens ab. Apple legt einen schwachen und wenig überzeugenden Fall vor, um den außerordentlichen Rechtsbehelf der Aussetzung des Rechtsbehelfs nach den Standard-Havens-Faktoren geltend zu machen. [Apples] Argumente laufen auf wenig mehr hinaus, als dass ein unbestrittener Verletzer die Erlaubnis beantragt, die geltend gemachten Patente weiterhin zu verletzen. Vor allem gelingt es Apple nicht, die beiden wichtigsten Faktoren für die Gewährung einer Aussetzung nachzuweisen: die Erfolgsaussichten in der Sache und den irreparablen Schaden.

[…]

Soweit sich Apple auf die in Kürze zu erwartende Entscheidung der Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP“) beruft, ob bestimmte neu gestaltete Apple Watches die geltend gemachten Patente verletzen, sind diese Argumente bestenfalls unangebracht. Eine für Apple günstige Entscheidung hat keinen Einfluss auf Apples angebliche Erfolgsaussichten in der Sache und würde stattdessen Apples Argument des ‚irreparablen Schadens‘ untergraben. Der Antrag auf Aussetzung sollte daher abgelehnt werden.“

So geht es im Patentstreit weiter

Während die ITC gestern ihre Antwort auf den Antrag von Apple einreichte, haben andere Parteien bis zum 15. Januar Zeit, ihre Unterstützung oder ihren Einspruch gegen die Entscheidung bei dem Gericht einzureichen. Das US-Berufungsgericht wird dann entscheiden, ob es das Verbot der Apple Watch für die Dauer des gesamten Berufungsverfahrens von Apple gegen die ursprüngliche ITC-Entscheidung aussetzen wird oder nicht.

Sollte die US-Zollbehörde entscheiden, dass Apples Softwareänderung unzureichend ist, und das Berufungsgericht Apples Antrag auf Aussetzung des Verbots während des gesamten Berufungsverfahrens ablehnen, könnten die Apple Watch Series 9 und die Apple Watch Ultra 2 wieder vom Markt genommen werden. In der Zwischenzeit wird die Entscheidung der US-Zollbehörde für Freitag, den 12. Januar erwartet.

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