Digital Markets Act: Apple muss 500 Millionen Euro Strafe zahlen

Änderungen an App Store-Richtlinien vonnöten

Mehrere EU-Flaggen vor dem Europaparlament

Der von der EU auf den Weg gebrachte Digital Markets Act (DMA) ist Apple jüngst teuer zu stehen gekommen: Die EU-Kommission verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro gegen den Konzern aus Cupertino. Wie die Kommission erklärte, bezieht sich das Bußgeld auf die Anti-Steering-Maßnahmen von Apple im App Store. Nun liegt es an Apple selbst, innerhalb von 60 Tagen Änderungen vorzunehmen, um weiteren Geldbußen von Seiten der EU aus dem Weg zu gehen.

Wie unter anderem die Tagesschau berichtet, ist auch Mark Zuckerbergs Konzern Meta von den Geldstrafen betroffen: Hier hat die EU-Kommission eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Zu Apples Strafe heißt es bei der Tagesschau:


„In dem Verfahren gegen Apple geht es darum, dass der Konzern laut EU-Kommission App-Entwickler daran hindert, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da der Konzern die Entwickler davon abhalte, sie direkt über solche Angebote zu informieren.“

Apple will juristisch gegen Geldstrafe vorgehen

Laut Aussage der EU sei das Strafmaß von 500 Millionen Euro auf der Grundlage der Schwere und Dauer der Nichteinhaltung der Vorschriften von Seiten Apples beschlossen worden. Apple hat bereits beschlossen, die Geldstrafe der Kommission juristisch anzufechten – man bezeichnete das Vorgehen als „unfair“, da man gezwungen werde, Technologie kostenlos abzugeben. „Wir haben Hunderttausende von Entwicklungsstunden investiert und Dutzende von Änderungen vorgenommen, um diesem Gesetz zu entsprechen“, wird Apple von der Tagesschau zitiert.

In der Ankündigung der EU wird allerdings nicht genau angegeben, worin der Verstoß Apples besteht. Es ist denkbar, dass sich die Strafe auf die Gebührenstruktur im App Store bezieht: Dort erhebt Apple bislang eine über 17-prozentige Provision auf Käufe, die außerhalb des App Stores getätigt werden. Darin könnte ein Widerspruch zum DMA liegen, da diese Optionen „kostenlos“ angeboten werden müssen. Die EU gibt an, dass App-Entwickler nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitieren können“.

Es ist aufgrund der Forderungen von Seiten der EU-Kommission denkbar, dass Apple in naher Zukunft Änderungen an den Richtlinien des App Stores ankündigen wird. Der Konzern hat nun 60 Tage lang Zeit, um die von der EU eingeforderten Änderungen vorzunehmen. Gleiches gilt auch für Meta, das für das eigene „Pay-or-consent-Modell“, das nicht mit EU-Recht vereinbar sei, zur Kasse gebeten wird.

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Kommentare 3 Antworten

  1. Um die Gebührenstruktur darf es auch gerne gehen. Schließlich muss  nicht mitverdienen, wenn außerhalb des  AppStores Geschäfte gemacht werden.

    Aber, du hast es hier schon geschrieben, geht es um Anti-Steering-Maßnahmen durch .

    „… Wie die Kommission erklärte, bezieht sich das Bußgeld auf die Anti-Steering-Maßnahmen von Apple im App Store. …“

  2. Wie erwartet.

    Das ist übrigens noch eine „Verwarnung“. Bei Untätigkeit werden sich die Strafen an Prozenten der Gewinne orientieren.

    1. Quatsch mit Soße. Die EU-Apparatschiks wissen ganz genau, dass kein amerikanisches Unternehmen je ihre albernen Fantasiestrafen zahlen. Apple geht in Berufung, wie schon vorher und der Europäische Gerichtshof entscheidet. Irgendwann.

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