Apple verliert Berufungsprozess vor dem deutschen Bundesgerichtshof

Aufgrund von Apples wettbewerbswidrigen Praktiken

Richterhammer auf einem Tisch

Am gestrigen Dienstag hat Apple eine Berufung gegen die Einstufung als „Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht“ vor dem deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe verloren. Wie unter anderem Reuters berichtet, hätten die Richter die Einstufung von Apple als „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ durch das deutsche Bundeskartellamt aus dem Jahr 2023 unterstützt.

Die nun erfolgte Einstufung gibt den deutschen Behörden erweiterte Befugnisse, um gegen mögliche wettbewerbswidrige Praktiken von Apple vorzugehen. Die Richter des Bundesgerichtshofes bestätigten, dass die wirtschaftliche Position von Apple auf allen Märkten die Schwelle für eine verstärkte Überwachung erreiche, und verwiesen auf die umfangreichen finanziellen Ressourcen und das vertikal integrierte Ökosystem des Unternehmens.


Die deutschen Aufsichtsbehörden hatten argumentiert, dass Apple mit seinen zwei Milliarden aktiv installierten Geräten eine „starke Macht“ habe, Regeln für Dritte zu schaffen, und dass Apple die Kontrolle über Kunden und den Zugang zu diesen Kunden ausüben könne.

Apple wiederum zeigt sich unzufrieden mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, hat diese angefochten und behauptet, dass das Bundeskartellamt die Wettbewerbslage in Deutschland falsch dargestellt habe. In einer Erklärung von Apple heißt es:

„Apple ist stolz darauf, in jedem Markt, in dem wir tätig sind, ein Motor für Innovation, Arbeitsplätze und Wettbewerb zu sein. Apple ist in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten. Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt stellt.“

Die erweiterte Missbrauchskontrolle gilt für fünf Jahre, während denen sich Apple anderen großen Tech-Konzernen wie Google, Meta und Amazon anschließt, die in Deutschland bereits besonderen Kontrollen unterliegen. BGH-Präsident Andreas Mundt begrüßte das Urteil: „Das bedeutet, dass das höchste Gericht bestätigt hat, dass Apple einer strengeren Missbrauchskontrolle unterliegt. Unsere laufende Überprüfung von Apples Tracking-Regelung für Drittanbieter-Apps steht damit auf einer soliden Grundlage.“

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