Zum Start in die neue Woche versorgt euch unser News-Ticker wieder mit allen wissenswerten Kleinigkeiten.
+++ 19:38 Uhr – Kurios: Britischer Polizist verklagt eigenen Sohn wegen In-App-Käufe +++
Wieder einmal hat ein 13-jähriger Brite für stolze 4.400 Euro im App Store eingekauft. Auch in diesem Fall handelt es sich um In-App-Käufe für Erweiterungen in diversen Spielen. Apple wollte das Geld nicht zurückzahlen, so zeigte der Vater seinen Sohn wegen Betrug an, um so das Geld einzufordern.
+++ 19:30 Uhr – Kooperation zwischen Telekom und Evernote +++
Heute Mittag hat die Telekom die Kooperation mit Evernote bekannt gegeben. Ab sofort bekommen alle Telekom-Kunden einen Evernote-Premium-Zugang (zur Webseite) für ein ganzes Jahr lang kostenlos. Es gibt kein verstecktes Abo, nach einem Jahr fallen die Premium-Funktionen weg, wer möchte kann natürlich das Abo für 40 Euro im Jahr verlängern.
+++ 19:20 Uhr – iPhone: Google+ jetzt in Version 4.3.0 +++
Ab sofort kann man das neuste Google+ Update (App Store-Link) herunterladen. Neue Fotos können jetzt nicht nur in der App gedreht und zugeschnitten werden, nun lassen sich auch Filter hinzufügen. Außerdem gibt es ein neues Profildesign, sowie einen neuen Benachrichtigungsbereich. Das Update kann natürlich kostenlos bezogen werden.
+++ 15:45 Uhr – Spiele: Erste Screenshots zu Dungeon Hunter 4 +++
Gameloft hat uns heute Mittag drei Screenshots aus Dungeon Hunter 4 zukommen lassen. Das Action-Rollenspiel soll im Frühjahr für iOS erscheinen, viel mehr Informationen haben wir derzeit noch nicht. Bild 1, Bild 2 & Bild 3
+++ 10:00 Uhr – appgefahren: Twitter-Probleme behoben +++
In den letzten Wochen wurden Tweets unserer Artikel fälschlicherweise doppelt veröffentlicht. Wir haben nun einige Einstellungen am Server korrigiert und den Fehler behoben. Wer unsere Nachrichten über Twitter verfolgen will, kann das unter twitter.com/appgefahren tun.
+++ 7:30 Uhr – Apple: Kartendienst gekauft +++
Wie am Wochenende bekannt geworden ist, arbeitet Apple weiter an Verbesserungen für seinen Kartendienst – sogar innerhalb von Gebäuden. Für 20 Millionen US-Dollar wurde das nur zwei Jahre alte Unternehmen WifiSLAM übernommen, dass sich auf die Kartografie und Standortbestimmung in Gebäuden spezialisiert hat. Wir gehen aber davon aus, dass die Technologie in diesem Jahr noch nicht ihren Weg auf iOS finden wird.
+++ 7:20 Uhr – Zubehör: EyeTV Mobile bei Amazon +++
Hat noch jemand keinen DVB-T-Empfänger für sein iPhone oder iPad? Nach der letztwöchigen Aktion beim mStore gibt es den EyeTV Mobile Stick für iPhone 4S und iPad 2 & 3 nun auch bei Amazon für 29 Euro. Das Angebot findet ihr in den Elektronik Deals der Woche neben einer Fahrradhalterung, einem mobilen Akku und anderen Produkten.
+++ 7:15 Uhr – Kindle: Nur noch heute günstiger +++
Alle Details zur Aktion und einige Leser-Kommentare könnt ihr in diesem Artikel nachlesen. Wir wollen euch an dieser Stelle nur daran erinnern, dass die Rabatt-Aktion für die eBook-Reader nur noch bis zum heutigen Montag um 18 Uhr läuft.
+++ 7:00 Uhr – Apple: Abkassieren beim iPhone-Nichtverkauf +++
Apple gibt seinen Vertragspartnern anscheinend strenge Richtlinien vor. Wie in einem Bericht aus Österreich bekannt wurde, wird dort mindestens ein Anbieter zur Kasse gebeten, wenn er nicht die geforderte Anzahl an iPhones verkauft. Für jedes nicht verkaufte Gerät müssen dann zwischen 200 und 300 Euro gezahlt werden.
+++ 6:50 Uhr – Apple: MacBook-Werbung angepasst +++
Im deutschen Apple Store wirbt Apple momentan noch mit der Schlagzeile „Das Notebook mit der höchsten Auflösung. Und das mit der zweithöchsten.“ Es ist davon auszugehen, dass dieser Satz in Kürze – wie in den USA – angepasst wird. Das Notebook mit der höchsten Auflösung stammt nämlich mittlerweile von Google.
Wieso müssen die Anbieter blechen?
Weil sie einen entsprechenden Vertrag eingegangen sind.
Gibt es aber nicht nur bei Apple also nicht gleich, rumschreien;)
Eigentlich ist es wurscht, ob es das auch woanders gibt oder nicht. Die Netzbetreiber wollen natürlich am iPhone mitverdienen und so einen Teil de (Achtung, Wortspiel) „Apfel“-Kuchens abgreifen. Also haben sie sich auf entsprechende Verträge eingelassen. Und da gilt: pacta sunt servanda.
Mit 13 Jahren ist der doch noch nicht strafbar. Der Vater hätte es seinem Sohn mal besser darüber informieren sollen.
Du meinst strafmündig oder deliktfähig. Aber eine Strafe ist der Sohn auf jeden Fall 🙂