USB-C-Ladekabel: Bundesrat beschließt einheitlichen Standard

Umsetzung einer EU-Richtlinie

USB-C-Ladekabel vor unscharfem Hintergrund

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht. Damit setzt der Bundesrat eine EU-Richtlinie um.

Das Ziel des neuen Gesetzes ist, „ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.“ Dies berichtet der Bundesrat auf der eigenen Website zur heutigen Plenarsitzung. Dort heißt es weiter:


„Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.“

Kauf auch ohne Ladegeräte möglich

Eine Hand hält ein aufgerolltes weißes USB-C-Ladekabel von Apple fest

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte habe laut Bundesrat zur Folge, dass man zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil kaufen kann. Auf den Verpackungen müsse anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet sei oder nicht.

Das neue Gesetz wurde am heutigen 26. April 2024 während der Plenarsitzung des Bundesrates beschlossen. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft. In der EU sind einheitliche Ladekabel für Elektrogeräte per Gesetz verpflichtend: Auch für Apple, das bis zuletzt noch bei einigen Geräten auf den hauseigenen Lightning-Anschluss setzte, gab es keine Ausnahme. Mit der iPhone 15-Reihe hat Apple die erste Smartphone-Generation im vergangenen September vorgestellt, die über einen USB-C-Port zum Aufladen verfügt.

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Kommentare 17 Antworten

  1. Da fehlt ja nur noch das die usb Kennzeichnung eindeutig ist am Kabel und auf der Verpackung
    Also 5/10/20/gbit
    Sowie die max. Watt Zahl
    Und ob es laden und Daten übertragen kann

    1. Richtig.
      Wobei die neuesten USB Spezifikationen auch wieder Müll sind.

      Wer denkt sich bitte sowas wie USB 3×2 aus.

      Es ist also noch einiges an Arbeit nötig um das Chaos aufzuräumen.

    1. Weil jetzt kein Hersteller mehr Innovation in seine eigenen proprietären Anschlüsse stecken kann?

      Es geht hier nur ums Laden, nicht um das Übertragen von Daten. Ja, natürlich ists Mist, dann Geräte mit PD und ohne PD (stupides 5V in USB-C-Form) nicht miteinander reden können, aber davon ab kannst du nahezu beliebig Geräte/Netzteile kombinieren. Was ist daran schlecht?

      1. Innovativer wäre ein Runder USB Stecker den man in 360 verschiedenen Winkel einstecken könnte. Den wird es mit dieser Regulierung aber nun nie geben.

        Hinzukommt dass der USB-C Anschluss alles andere als gut ist. Die USB-C Ladebuchse meines Firmenlaptops hat schon eine Wackelkontakt und den habe ich erst 1 Jahr. Bei keinen Gerät mit Lightning hatte ich innerhalb eines Jahr diese Probleme, nicht mal nach 6-7 Jahren hatte ich da einen Wackelkontakt.

    2. Der eigentliche Fehler ist dass die EU Richtlinie so schnell umgesetzt wurde aber eine andere EU Richtlinie (14 tägige Freistellung für Väter nach der Geburt des Kindes) immer noch nicht.

      Wundert mich aber auch nicht, bei nicht Einhaltung des USB-C Ladeanschlusses würde man sicherlich Geld über entsprechende Strafzahlungen erhalten und der die 14tägige Freistellung für Väter würde Geld kosten.

    1. Tatsächlich Einiges.

      Leider wird ab und an überreguliert bzw. Expertenmeinungen ignoriert. Zwar lassen mich diese Fälle genauso Kopfschütteln, aber was besseres als die EU gibt es für Europa nicht. Dass etwas nicht perfekt ist, ist klar.

      1. Ist sicher nicht alles „grün und nachvollziehbar“, was da so manchmal in der EU entschieden und vorgegeben wird, keine Frage.
        Allerdings steht die EU für mich für besondere Werte, wie Frieden, Wertschätzung und Wohlstand. Und diesen gebe ich meine persönliche Priorität!
        Und….die EU ermöglicht es jedem frei zu entscheiden, ob er hier lebt oder nicht. Und wer die EU auscchließlich mit „Geld raffen, Korruption, Steuergeld“ etc. gleichsetzt, kann ja nach China, Russland, in den Iran etc. „wechseln“ ….ah ja, nur iPhone vorher abgeben, die die werden dort nich so gern gesehen 😉
        Also: Wer´s besser kann…. auf nach Brüssel und Verantwortung übernehmen!

  2. „Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.“ jau. Wie soll man da jemals einen neuen, besseren Standard etablieren können? Erst von allen EU Staaten prüfen und ratifizieren lassen? Ja klar…

  3. Also im Hinblick auf die Unterschiede bei USB-C selbst wurde nichts vereinheitlicht? Weil da gibt es ja auch zig Optionen und die Namen helfen gar nicht weiter!

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