{"id":377094,"date":"2025-04-09T12:34:36","date_gmt":"2025-04-09T10:34:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.appgefahren.de\/?p=377094"},"modified":"2025-04-09T11:42:09","modified_gmt":"2025-04-09T09:42:09","slug":"lidl-vs-verbraucherschutz-angebotspreise-sollen-korrekt-angegeben-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.appgefahren.de\/lidl-vs-verbraucherschutz-angebotspreise-sollen-korrekt-angegeben-werden-377094.html","title":{"rendered":"Lidl vs Verbraucherschutz: Angebotspreise sollen korrekt angegeben werden"},"content":{"rendered":"
Der gro\u00dfe deutsche Lebensmittel-Discounter Lidl hat sich mit der Verbaucherzentrale Baden-W\u00fcrttemberg au\u00dfergerichtlich geeinigt und damit einen Prozess umgangen. In der Klage der Verbraucherzentrale ging es um intransparente Werbung in den Prospekten des Lebensmittelh\u00e4ndlers: Lidl habe gegen die Preisangabenverordnung versto\u00dfen.<\/p>\n Wie unter anderem der SWR unter Berufung auf die dpa berichtet<\/a>, solle man beim Einkaufen Vorteile bekommen, wenn die Lidl Plus-App (App Store-Link<\/a>) genutzt werde, „seien es g\u00fcnstigere Preise oder mehr Produkte zum gleichen Preis“. In der Werbung werde dies allerdings nicht deutlich, was die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Werbung f\u00fcr Lammlachse zeigte.<\/p>\n „Der gro\u00df angegebene Preis habe demnach nur f\u00fcr Nutzer der App gegolten, was Nichtnutzer zahlen m\u00fcssen, habe nur klein und durchgestrichen daneben gestanden. Der durchgestrichene Preis sorge nur f\u00fcr Verwirrung und nicht f\u00fcr Transparenz, kritisierte die Verbraucherzentrale.“<\/p>\n<\/blockquote>\n Der Beschluss der Verbraucherzentrale Heilbronn kann in einem PDF<\/a> nachgelesen werden. Lidl verpflichtet sich durch die au\u00dfergerichtliche Einigung, die Angebotsdarstellung zu ver\u00e4ndern, ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Wochen.<\/p>\n\n<\/a><\/p>\n
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