Im Jahr 2019 stand eine großangelegte Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur an. Wer als Mobilfunkprovider mitgeboten und Anteile ersteigert hat, verpflichtete sich zum Ausbau. Allerdings blieben kleinere Anbieter bei der Versteigerung außen vor. Das Verwaltungsgericht Köln urteilte nun dazu: Der Vergabe-Deal unter dem damals zuständigen Minister Andreas Scheuer (CSU) war unzulässig.
Wie das Verwaltungsgericht Köln in einer Pressemitteilung berichtet, waren die Vergabe- und Auktionsregeln der 5G-Versteigerung im Jahr 2019 laut des jüngsten Gerichtsurteils rechtswidrig. Das Gericht gab damit den beiden Mobilfunkanbietern EWE Tel und Freenet recht, die sich hinsichtlich Verfahrens- und Abwägungsfehlern bei der Auktion benachteiligt gesehen und geklagt hatten.
Laut des Verwaltungsgerichts Köln wurde die Versteigerung im Jahr 2019 durchgeführt und erzielte durch die Vergabe an insgesamt vier Mobilfunkkonzerne Erlöse in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro. Die EWE Tel und Freenet „begründeten ihre Klagen mit schwerwiegenden Verfahrens- und Abwägungsfehlern der Präsidentenkammerentscheidung. Das Verfahren sei insbesondere durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des damaligen Bundesministers Scheuer in rechtswidriger Weise beeinflusst worden“, so das Verwaltungsgericht Köln.
Unklare Auswirkungen auf Kundschaft der Mobilfunkanbieter
Die Gewinner der Auktion verpflichteten sich zu einem Netzausbau, der unter anderem bis Ende 2022 vorsah, jeweils mindestens 98 Prozent der Haushalte eines Bundeslandes mit mindestens 100 Mbit/s im Download zu versorgen. Die Bundesnetzagentur verzichtete allerdings bei der Auktion laut Spiegel auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung: „Diese würde die großen Anbieter mit eigenem Netz, also Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben.“ Strengere Vorgaben wie diese hätten es kleineren Anbietern vereinfacht, ihre Position gegenüber den großen Netzbetreibern zu stärken – da dies nicht passierte, zogen EWE Tel und Freenet vor Gericht. Beim Spiegel heißt es dazu weiter:
„In dem Kölner Urteil wurde nun festgestellt, dass die Politik auf die eigentlich unabhängige Bundesnetzagentur rechtswidrig Einfluss genommen hatte. Die Behörde war für die Vergabe- und Auktionsregeln zuständig. Mit dem Urteil bestätigt das Kölner Verwaltungsgericht im Kern den Vorwurf eines politischen Deals, der im Wesentlichen vorsah, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert, aber beim Thema Netzvermietung eher milde behandelt wurden.“
Welche Auswirkungen das nun erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln auf die Kundschaft der Mobilfunkanbieter haben wird, ist noch unklar. Das Gericht ließ keine weitere Revision zu, das Urteil ist allerdings auch noch nicht rechtskräftig. Laut einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur gegenüber der dpa erwarte man „keine negativen Auswirkungen auf den weiteren zügigen Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland“. Wie es scheint, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen: Die Bundesnetzagentur kann noch versuchen, die Zulassung einer Revision beim Bundesveraltungsgericht zu erreichen.
Gott schütze uns vor jeder CDU-geführten Regierung, da hängen immer die Pfeifen von der CSU mit dran. Von deren Ministern hat seit bestehen der Bundesrepublik nicht einer was getaugt, nicht einer!!!!!
Und ich habe schon viele Regierungen miterlebt.
In der aktuellen Regierung ist kein einziger CDU/CSU Minister nun und die bekleckern sich auch nicht gerade mit rum.
Wollen die CDU/CSU Gegner aber nie Wahrhaben.
Und wann wurden die 5g lizenzen versteigert?
Das war zu einer zeit als die cdu durchaus am Ruder saß und das Fass gefüllt hat, was jetzt überläuft.
Billiger Versuch, ne schelte gegen die aktuelle regierung zu verteilen, die mit der 5g lizenzvergabe nix zu tun hatte.
Natürlich fällt der aktuelln regierung zum einen vor die füße, was die vorgängerregierung getan und nicht getan hat. Auch das sollte man nicht ignorieren.
16 jahre stillstand holst du kaum mehr auf, vor allem nicht mit Blockadehaltung
Das hat nicht mit einem
Billigen Versuch zu tun. Es ist halt so das der Wirtschaftsminister keine Ahnung von Wirtschaft hat und nicht mal weiß was Insolvenz ist. Unsere Außenministerin kann kein Englisch und weiß nicht was Diplomatie ist. Unser Landwirtschaftsminister hat auch keine gute Bilanz er hat nur Glück das im Hintergrund jemand mit Ahnung ist (Renate Künast). So könnte man komplett weiter machen.
Aber ja die 5G Geschichte war unter Scheuer aber was macht der aktuelle Verkehrsminister? Er redet viel was gemacht werden muss aber umgesetzt ist auch noch nichts und ein Anfangen langt nun mal nicht, denn auch ein Scheuer hat viel angefangen und nichts zu Ende gebracht (was somit nur unzählige Steuergelder verschlungen hat).
Ja unser Gesundheitsminister ist mit der Digitalen Patientenakte gut durch, aber Zeitgleich hat er mit der Krankenhausreform halt auch mal so ziemlich alles noch schlechter gemacht als es eh schon war.
Ich sage bei weitem nicht dass die CDU ler alles Richtig gemacht haben (denn das haben sie halt bei weitem nicht), ich gehe da sogar soweit und sage die Fehler die der Kohl Regierung haben wir heute noch nicht ausgeglichen. Aber auch das Zeug von Schröder Regierung hängt uns heute noch nach und von den Merkle Zeit (das meiste einfach nur aussitzen und wir schaffen das) braucht man garnicht erst anfangen aber die aktuellen bekleckern sich eben auch nicht mit Ruhm und aller Wahrscheinlichkeit werden sie auch keine 2te Legislaturperiode zum verbessern bekommen.
Wenn schon Schelte, dann einzig an die Bundesnetzagentur.
Die BNetzA versteht sich als Verbraucherschutzbehörde und hat demnach durch Beeinflussung gegen die eigene Aufgabenstellung verstoßen.
Zuständigkeit sind sie für die Bereiche Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Sie sollen (dem Grunde nach) die Interessen der Nutzer wahren. 😅
Frequenzen/ Lizenzen zu versteigern ist ganz normales Vorgehen der BNetzA.
Sie hat aber ihre Unabhängigkeit nicht ausreichend aktiv gegen Einflussnahme (Minister/ Facharbeit) geschützt und diese etwa unterbunden.
Es hat deshalb so lange gedauert, weil eine erhobene Klage eines Anbieters (von mehreren) vom Verwaltungsgericht Köln als unzulässig abgewiesen wurde und dann geht es in die nächsten Instanzen. Das kann sich ziehen…
Mit dem jetzigen Urteil wurde die damalige Entscheidung des Verwaltungsgerichtes aufgehoben und die BNetzA verpflichtet, die Anträge der Klägerinnen auf Aufnahme einer Diensteanbieterverpflichtung neu zu entscheiden.
Wie die das jetzt bei der BNetzA rechtskonform aufdröseln wollen wird ne neue Story, die auch noch wieder ewig dauern kann.
Noch ist die SPD am Start, aber absehbar nicht mehr lange und dass die, wie auch die FDP das Spiel „rechte Tasche/ linke Tasche“ ziemlich gut können, haben sie schon vorab ausreichend bewiesen.
Wenn die BNetzA ihren Kernauftrag dann immer nich nicht drauf hat, ist es Wurscht, wer da politisch am Ruder sitzt.
* … Kernauftrag dann immer noch nicht… (Sorry)