Digital Markets Act: EU prüft iPadOS auf Einhaltung der Regularien

Fokus auch auf Zubehör wie Kopfhörer und Eingabestifte

Mehrere EU-Flaggen vor dem Europaparlament

Bereits im April dieses Jahres hatte die Europäische Kommission Apples Tablet-Software iPadOS als sogenannten „Gatekeeper“ im Rahmen des Digital Markets Acts (DMA) bezeichnet. Nun prüft die EU in einer offiziellen Untersuchung, ob Apple die Gesetzgebung des DMA einhält – und konzentriert sich dabei auch auf entsprechendes Zubehör wie den Apple Pencil.

Apple hatte mit iPadOS 18 bereits Änderungen am Betriebssystem vorgenommen und so unter anderem auch alternative App-Marktplätze erlaubt. Die Europäische Kommission erklärt dazu in einer Pressemitteilung:


„Apple muss unter anderem den Nutzern erlauben, den Standard-Webbrowser ihrer Wahl auf dem iPadOS einzustellen, alternative App-Stores auf seinem Betriebssystem zuzulassen und Zubehörgeräten wie Kopfhörern und intelligenten Stiften den effektiven Zugriff auf iPadOS-Funktionen zu ermöglichen.“

Apple hatte nach der Bekanntgabe im April, dass auch die iPadOS-Software als „Gatekeeper“ im Rahmen des DMA angesehen wird, sechs Monate Zeit, um entsprechende Verbesserungen an iPadOS vorzunehmen. Diese Frist ist Ende Oktober abgelaufen, so dass es nicht überraschend ist, dass die EU nun entsprechende Prüfungen vornimmt. iPadOS steht nun laut EU „unter genauer Beobachtung der Kommission“ und wird auf die Einhaltung der DMA-Kriterien untersucht.

Eine Person hält ein iPad mit iPadOS 18 in der Hand

Alternative App-Marktplätze sowie die Auswahl eines Webbrowsers hat Apple mit der Veröffentlichung von iPadOS 18 bereits umgesetzt: hier konnte man sich an den bereits gemachten Erfahrungen bezüglich der Umsetzung auf dem iPhone orientieren. Für das iPad gibt es von Seiten der EU allerdings noch die Auflage – siehe Zitat oben – dass auch Drittanbietern von Zubehör ein einfacher Zugang zu iPadOS gewährt werden muss. Dies betrifft beispielsweise Hersteller von Eingabestiften oder Kopfhörern, denen Apple konkurrenzfähige Funktionen, die bislang Apple-Accessoires vorbehalten waren, zugestehen muss.

Im Rahmen der Untersuchung will die Europäische Kommission sich bei ihrer Bewertung „auch auf die Beiträge der interessierten Kreise stützen“. Solle die Kommission laut eigener Aussage zu dem Schluss kommen, dass die Lösungen von Apple nicht mit dem DMA vereinbar seien, werde sie die im DMA vorgesehenen förmlichen Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

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Kommentare 2 Antworten

  1. Der EU Regulierungswahn nervt einfach nur. Es werden immer mehr Funktionen *nicht* in der EU angeboten werden, nur um, wegen Formfehlern, Milliardenstrafen zu vermeiden.

    1. Ist immer relativ zu sehen, wenn sich an Gesetzte in China gehalten werden muss haben nämlich irgendwie alle Verständnis. Soll man sich an Vorgaben der EU halten ticken irgendwie viele aus.

      Und man muss sich mal auf der Zunge zergehen lassen das es der Mitbewerber Google mit Android ja auch schafft, es bleibt also die Frage was an der Behauptung von Apple (wegen den DMA können wir das nicht anbieten) dran ist.

      Ich persönlich würde mir aktuell sogar wünschen dass die EU noch einen draufsetzt und sagt „ihr bietet nicht alle Optionen an? Kein Problem um X% muss der Preis nach unten angepasst werden“ Wird aber leider halt nicht kommen, denn dann gehen ja auch wieder entsprechend Steuern verloren, da die Produkte ja weniger kosten.

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